Damit ein Flugzeug für eine Fluggesellschaft eingesetzt werden kann, muss es dieser zuerst zugewiesen werden. Es ist zwar auch möglich, mit einer privaten bzw. angemieteten Maschine im Auftrag einer Fluggesellschaft (auch der eigenen) zu fliegen, jedoch stehen dabei bestimmte Optionen nicht zur Verfügung.
Zuerst wird im Hangar auf die Schaltfläche “Meine Flugzeuge” geklickt, um sich den eigenen Bestand anzeigen zu lassen. Anschließend wird die entsprechende Maschine ausgewählt und mit einem Klick auf die Schaltfläche “Flugzeugeinstellungen” das entsprechende Formular aufgerufen.
In der zweiten Zeile kann nun die Fluggesellschaft ausgewählt werden. Im Hangar erscheint nun in der letzten Spalte “Eigentümer/Besitzer” zusätzlich die Fluggesellschaft.
Neben der Fluggesellschaft lässt sich dem Flugzeug an dieser Stelle auch noch der Heimatflughafen, das Verrechnungskonto und eine Kostenstelle zuordnen.
Weiter unten können maximale Mietzeit in Minuten, Mietpreis pro Stunde, Pfand und Verkaufspreis festgelegt werden.
Dazwischen befinden sich drei Schalter, mit denen sich die Verwendung des Flugzeuges steuern lässt und die deswegen einer gesonderten Beachtung bedürfen.
Steht der Schalter neben “Kaufen” auf “Nein”, kann niemand das Flugzeug erwerben. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein Verkaufspreis eingetragen ist oder nicht.
Über die Schaltfläche “Mieten” lässt sich steuern, ob fremde Piloten, die nicht der eigenen Fluggesellschaft angehören, das Flugzeug mieten können oder nicht.
Für die eigenen Piloten ist dafür die dritte Schaltfläche, “Nur Aufträge der Fluggesellschaft erlaubt!”, interessant. Steht diese nämlich auf “Ja”, dürfen weder Standardjobs noch Aufträge anderer Fluggesellschaften geflogen werden. Diese Schaltfläche ist nur im Hangar der Fluggesellschaft verfügbar!
Im Dialog “Erlaubte Piloten” können einem Flugzeug feste Piloten zugewiesen werden. Das Flugzeug steht dann keinem anderen Piloten zur Verfügung. Bleibt dies leer, kann jeder Pilot der Fluggesellschaft dieses Flugzeug fliegen.